PATIENTENVERFÜGUNG

Wie will ich im Fall einer schweren Erkrankung oder am Lebensende medizinisch behandelt werden? Welche Maßnahmen sollen die Ärzte unterlassen? Im Alltag beschäftigen wir uns selten mit diesen schwierigen Fragen. Doch schon etwas Voraussicht könnte uns später einmal sehr helfen. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten einer Patientenverfügung und bietet weitere Hilfe an.

In einer Patientenverfügung legen Sie vorsorglich fest, wie Sie medizinisch behandelt oder eben nicht behandelt werden möchten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das seit dem 01.09.2009 in den §§ 1901 a, b geregelt. Die Patientenverfügung wird gebraucht, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können bzw. Ihre Einwilligungsfähigkeit verloren haben.

Patientenverfügung

Falls Sie sich einmal in einer solchen Lage befinden sollten und eine Entscheidung notwendig wird, muss eine andere Person für Sie sprechen. Diese Aufgabe kann ein von Ihnen bestimmter Bevollmächtigter oder ein vom Gericht bestellter Betreuer übernehmen. Die eingesetzte Person muss dann Ihre Patientenverfügung durchsetzen. Die Patientenverfügung ist also eine Anweisung an den Bevollmächtigten oder an den Betreuer, einer Behandlung zuzustimmen oder sie abzulehnen. Sie können so den Ärzten immer noch Anweisungen geben und ersparen gleichzeitig Ihren Angehörigen Zweifel und Streitigkeiten.

Zum Lebensende gehört in vielen Fällen, dass der Mensch immer weniger Nahrung und Flüssigkeit zu sich nimmt. Aufgrund seines Alters und der zu geringen Nahrungsaufnahme würde er so bald sterben. Als lebensverlängernde Maßnahme setzen Ärzte dann nicht selten eine Magensonde ein, durch die der Patient weiter ernährt wird. Die Nahrung wird mit einem Schlauch durch die Bauchdecke direkt in den Magen gegeben. Viele Menschen leben mit solchen Magensonden über Monate oder sogar Jahre, ohne dass sie wieder zu Bewusstsein kommen, mit anderen Menschen in Kontakt treten oder es ihnen allgemein besser geht. Verständlicherweise möchten viele Menschen hier vorsorgen. Bereits jetzt können Sie festlegen, dass Sie in einer solchen Situation zwar alle notwendigen Schmerzmittel erhalten, aber eben nicht künstlich ernährt werden möchten. Hierfür benötigen Sie eine Patientenverfügung. Auch sonst wird sie meist am Lebensende wichtig, beispielsweise wenn Sie im Koma liegen oder sich im Endstadium einer schweren, tödlich verlaufenden Krankheit befinden.

Wenn es zu einem Notarzteinsatz kommt, können die Helfer vor Ort nicht lange eine Patientenverfügung suchen und lesen. Sie werden die ärztliche Erstversorgung vornehmen, z. B. eine Wiederbelebung. Erst später im Krankenhaus kann auf die Patientenverfügung Rücksicht genommen werden.

Patientenverfügungen

Bestimmte Formalien sind bei der Erstellung einer Patientenverfügung besonders wichtig:

Sie muss schriftlich vorliegen und von Ihnen persönlich unterschrieben sein. Es ist dagegen nicht nötig, dass sie handschriftlich verfasst wurde. Weder ein Arzt noch Zeugen müssen die Patientenverfügung unterzeichnen. Auch eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist nicht erforderlich.

Für eine umfassende Vorsorge ist es sinnvoll, zusätzlich eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Damit bestimmen Sie einen Bevollmächtigten. Dieser kann zu gegebenem Zeitpunkt die Patientenverfügung für Sie durchsetzen. Ohne eine Vorsorgevollmacht muss grundsätzlich erst ein Betreuer vom Gericht bestellt werden. Dies verzögert häufig die Umsetzung der Patientenverfügung. Außerdem ist der Betreuer oft ein vollkommen fremder Mensch. Eine Vorsorgevollmacht kann schwerwiegende Folgen haben. Es besteht z. B. die Möglichkeit, dass der Bevollmächtigte über Sie persönlich und Ihr komplettes Vermögen verfügt. Sie sollten aus diesem Grund eine Vorsorgevollmacht unbedingt nur mit juristischer Hilfe verfassen.

  • WAS SONST NOCH WICHTIG IST

    Sie sollten vor allem beachten, dass Ihre Patientenverfügung zum richtigen Zeitpunkt auch schnell gefunden und akzeptiert wird. Geben Sie daher am besten Fotokopien Ihrer Patientenverfügung an nahestehende Personen und teilen Sie diesen gleichzeitig mit, wo Sie das Original aufbewahren. Sie sollten außerdem einen Hinweis auf Ihre Patientenverfügung mit sich führen, z.B. bei Ihren persönlichen Papieren. Hierfür gibt es eine spezielle NotfallCard, die Sie von einem VorsorgeAnwalt erhalten. Sie sollten mit den Ihnen nahestehenden Personen sprechen, damit Ihre Patientenverfügung später auch akzeptiert und wirklich durchgesetzt wird. Nur so können diese Menschen Ihre Entscheidung nachvollziehen und sie in Ihrem Sinne gegenüber Ärzten und Dritten vertreten

    Viele Informationen finden sie in unserer aktuellen Broschüre „PATIENTENVERFÜGUNG | 10 Tipps zur Vorsorge