VORSORGEVOLLMACHT

VorsorgevollmachtWichtig ist, dass Ihre Vorsorgevollmacht individuell für Sie verfasst wird. Sie muss auf Ihre persönliche Situation und Ihre Wünsche zugeschnitten sein. Muster und Formulare können dabei lediglich als erste Hinweise dienen, um zu erkennen, was geregelt werden kann. Ein guter Berater wird Ihnen darüber hinaus mitteilen, welche zusätzlichen Regelungen für Sie wichtig sind – etwa eine Patientenverfügung, ein Leitfaden zur Information des Bevollmächtigten oder eine detaillierte Vereinbarung mit dem Bevollmächtigten über dessen Rechte und Pfichten.

Jedem Menschen kann es passieren, dass er Dinge nicht mehr selbst erledigen kann oder will, sei es aufgrund des Alters oder von Krankheiten. Auch Sie können eines Tages auf Hilfe anderer angewiesen sein. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie in guten Zeiten fest, wer Ihnen später helfen darf. Was Viele nicht wissen: Selbst Ihr Ehegatte und die eigenen Kinder dürfen Sie ohne eine Vollmacht nicht vertreten. Ein gesetzliches Vertretungsrecht gibt es nicht. Haben Sie keinen Bevollmächtigten, wird Ihnen vom Gericht ein Betreuer zugewiesen. Viele Menschen haben Vorbehalte gegenüber gesetzlichen Betreuern, denn oft ist der Betreuer ein Fremder. Manche Betreuer sind auch für viele Personen zuständig und haben nicht so viel Zeit für jeden Einzelnen.

Wenn Sie für den Ernstfall keinen gesetzlichen Betreuer wünschen und eine Person kennen, die Sie bevollmächtigen wollen, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen.

Zwei Punkte sollten Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht regeln:

  • Wer soll Ihr Bevollmächtigter sein?
  • Welche Aufgaben darf Ihr Bevollmächtigter erfüllen?

Ihr Bevollmächtigter sollte tatsächlich willens und in der Lage sein, seine Aufgaben zu erfüllen. Manchmal sind die eigenen Kinder daher keine gute Wahl, wenn sie zum Beispiel in einer anderen Stadt leben oder mit der Aufgabe überfordert wären. Den Ehegatten zu bevollmächtigten, ist grundsätzlich gut. Bedenken Sie aber, dass auch Ihr Ehegatte Sie vielleicht einmal nicht mehr vertreten kann. Ihr Bevollmächtigter sollte Ihr ganzes Vertrauen genießen. Zusätzlich hat sich das Vier-Augen-Prinzip bewährt, um Ihnen mehr Sicherheit zu geben und Ihrem Bevollmächtigten bei schwierigen Entscheidungen beizustehen. Benennen Sie dafür einen zweiten Bevollmächtigten, der den ersten unterstützt. Diese zweite Person kann den ersten Bevollmächtigten bei Abwesen-heit vertreten, Kontobewegungen verfolgen und generell mit Rat und Tat unterstützen. Wenn Sie diese Aufgabe einem Vorsorgeanwalt anvertrauen, können Sie sich überdies auch stets auf juristischen Beistand verlassen, wenn es etwa um Schwierigkeiten bei der Pflege oder mit Ihrem Vermögen geht. Welche Aufgaben Ihr Bevollmächtigter für Sie erfüllen darf, bestimmen Sie. Üblich sind Vorsorgevollmachten, in denen Fragen der medizinischen Behandlung und der Pflege geklärt werden. Ihr Bevollmächtigter darf also mit Ihren Ärzten sprechen und diesen Anweisungen geben. Haben Sie eine Patientenverfügung verfasst? Dann muss Ihr Bevollmächtigter sich an sie halten und sie durchsetzen. Auch die Verwaltung Ihres Bankkontos, Ihrer Immobilien und Ihres sonstigen Vermögens können Sie regeln. Der Bevollmächtigte kann Verträge abschließen, beispielsweise mit Pflegeheimen und Pflegediensten.

  • WAS IST NOCH ZU BEACHTEN

    Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich verfasst werden. Für einige Angelegenheiten ist das sogar vorgeschrieben. Es kann auch sein, dass Ihre Vorsorgevollmacht bestimmte Formulierungen enthalten sollte oder Ihre Unterschrift beglaubigt werden muss. Banken tun sich mitunter schwer, Vorsorgevollmachten zu akzeptieren – auch wenn sie es eigentlich müssen. Ihr Berater wird Ihnen bei dem Gespräch mit der Bank zur Seite stehen oder für Sie mit der Bank sprechen.

    Sie helfen Ihrem Bevollmächtigten, wenn Sie Informationen und Anweisungen übersichtlich zusammenstellen. Denken Sie vielleicht auch über eine Patientenverfügung, eine Bestattungsverfügung und ein Testament nach.