KOSTEN

Das Wichtigste zuerst: Uns persönlich zu treffen kostet kein Vermögen, sondern 226,10 € (190,00 € zzgl. Umsatzsteuer). Das ist der gesetzlich vorgesehene Tarif für eine erste Beratung, in der wir über Ihre Situation, Ihre Wünsche und die Rechtslage sprechen. Wir klären Sie darüber auf, was passieren kann, wenn Sie nichts tun oder es bei den bisherigen Verfügungen, die Sie uns zur Prüfung vorlegen, belassen. 

Wenn wir feststellen, dass bei Ihnen alles bestens geregelt ist, bedarf es keiner weiteren Tätigkeit. Ansonsten sagen wir Ihnen am Ende der Beratung, was man tun könnte, um Ihren Vorstellungen besser Geltung zu verschaffen. Wir sagen dann auch genau, mit welchen weiteren Kosten das verbunden wäre. 

Wie der Zahnarzt oder der Architekt, die Ihnen auch nicht am Telefon sagen können, was ein Implantat oder die Planung Ihres Anbaus kosten wird, bieten auch wir individuelle Lösungen an, deren Kosten wir jeweils transparent kalkulieren, insoweit wäre es unseriös, hier eine „Preisliste“ zu veröffentlichen. 

Wenn wir beauftragt werden, eine Vorsorgeregelung, ein Testament oder einen Übergabevertrag zu gestalten, wird mit Ihnen eine Pauschalvergütung als Festpreis vereinbart. So wissen Sie genau, mit welchen Kosten zu rechnen ist. 

Wenn wir als VorsorgeAnwalt für Sie als Bevollmächtigter oder für Ihre Angehörigen unterstützend tätig werden, wird der tatsächliche Aufwand auf Stundenbasis abgerechnet. Hierzu wird i.d.R. ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen, in dem alles genau festgelegt ist. Selbstverständlich werden die geleisteten Zeiten dokumentiert und regelmäßig abgerechnet.

Es kann durchaus sein, dass Ihre Rechtsschutzversicherung zumindest einen Teil der Kosten für die Anfertigung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc. übernimmt. Bitte klären Sie das vor Ihrer Beratung mit Ihrer Versicherung ab, da es sich um keine Regelleistung handelt.  

Wenn Sie bis hierhin gelesen haben, möchten wir uns für Ihre Aufmerksamkeit mit einem Aphorismus des englischen Sozialreformers John Ruskin (1819 – 1900) bedanken.

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt,
das nicht jemand ein wenig schlechter
machen und etwas billiger verkaufen
könnte. Und die Menschen, die sich
nur am Preis orientieren, werden die
gerechte Beute solcher
Machenschaften.

Es ist unklug zuviel zu bezahlen, aber
es ist genauso unklug zu wenig zu
bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen,
verlieren Sie etwas Geld, das ist alles.
Bezahlen Sie dagegen zu wenig,
verlieren Sie manchmal alles, da der
gekaufte Gegenstand die ihm
zugedachte Aufgabe nicht erfüllen
kann.

Wir haben schon mehrfach erlebt, wie wohlhabende Menschen durch falsche Sparsamkeit unter Betreuung gestellt wurden, weil nur eine unzureichende Vollmacht vorlag. Sie wissen jetzt: das muss nicht sein!

Vorsorgevollmacht