KINDERLOSE PAARE

Von der Erstellung bis zur Durchsetzung Ihrer Vorsorge- und Patientenverfügungen

Die gegenseitige Unterstützung ist bei kinderlosen Paaren wesentlich, weil das familiäre Umfeld kleiner ist. Wir sorgen dafür, dass Ihr Partner und Sie im Notfall nicht alleine sind. 

Sie wollen sich gegenseitig umfassende Vollmachten für die Wechselfälle des Lebens geben? Das ist eine gute Idee, weil Sie Fremdbestimmung durch einen gesetzlichen Betreuer vermeiden. 

Bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung helfen wir gerne. Mehr noch: 

Wir stehen als Ihre „Reservebank“ bereit, falls Sie beide handlungsunfähig sein sollten, z. B. nach einem Verkehrsunfall. 

Auch ist es für einen verwitweten Partner ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass es jemanden gibt, der sich zuverlässig um alle Angelegenheiten kümmern würde. Zum Schutz vor Bevormundung beauftragen Sie einen Vorsorgeanwalt, der dann für Sie da ist. 

Um optimal für Sie sorgen zu können, lernen wir uns in guten Tagen persönlich kennen. Wir sprechen ausführlich über Ihre Lebenssituation und darüber, was passieren soll, wenn der Notfall eintritt. 

Alles was Ihnen wichtig ist wird genau dokumentiert und bei uns hinterlegt. Damit sind wir z. B. in der Lage: 

  • Freunde und Verwandte zu informieren, wenn Sie im Krankenhaus sind,

  • Ärzten und Pflegepersonal zu sagen, welche Behandlung Sie wünschen – und welche nicht,
  • für Sie eine Haushaltshilfe oder einen Pflegedienst zu engagieren – und zu kontrollieren,
  • bei Krankenkassen und Sozialversicherungen Ihre Ansprüche durchzusetzen, und
  • Ihr Vermögen nach Ihren Vorgaben zu verwalten.