BETREUUNGSVERFAHREN

BetreuungsverfahrenWer kümmert sich um mich, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage dazu bin? Wie kann ich frühzeitig vorsorgen, dass meine Wünsche später beachtet werden? Wie reagiere ich auf ein Betreuungsverfahren? Wie verhalte ich mich als Angehöriger?

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Ihres Alters nicht mehr selbst erledigen können, kann Ihnen vom Gericht ein Betreuer als rechtlicher Vertreter zur Seite gestellt werden. Beispielsweise geschieht dies, wenn Sie Ihre Vermögensangelegenheiten oder Ihre gesundheitliche Vorsorge nicht regeln können. Früher war die Rede von „Entmündigung“ und „Vormundschaft“. Heutzutage soll der Betreuer mehr unterstützen und weniger bevormunden. Zudem erhält er auch nur Vertretungsrechte für die Bereiche, die Sie nicht allein bewältigen können.

Eine Betreuung darf nur das Betreuungsgericht anordnen (früher: Vormundschaftsgericht). Die Anregung dazu kommt meist aus Krankenhäusern, Pfegeheimen oder von Angehörigen. Jeder kann auch für sich selbst einen Antrag auf Betreuung stellen. Liegt dem Gericht eine Anregung oder ein Antrag vor, beginnen die Ermittlungen. Der Richter wendet sich während des Verfahrens schriftlich und persönlich an Sie. Normalerweise fertigt ein sachverständiger Arzt ein Gutachten über Ihren geistigen und körperlichen Zustand an. Zum Schluss entscheidet das Betreuungsgericht:

  • Ob überhaupt eine Betreuung eingerichtet wird.
  • Welche Bereiche die Betreuung umfasst.
  • Wer der Betreuer wird.

Falls Sie sich in einer solchen Situation befinden und sich gegen die Betreuung wehren möchten oder Ihren Betreuer mitbestimmen wollen, sollten Sie sich umgehend von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.

Sind Sie noch in der Lage, selbst zu entscheiden, können Sie eine Person als Betreuer vorschlagen: Das kann ein Angehöriger, Freund oder Bekannter sein. Machen Sie keine Angaben, steht eine solche Person nicht zur Verfügung oder wird als ungeeignet angesehen, benennt das Gericht einen Berufsbetreuer. Eine besondere Ausbildung, um diese Tätigkeit auszuüben, gibt es nicht. Viele Menschen haben daher Vorbehalte gegenüber Berufsbetreuern. Manche sind für zu viele Personen zuständig und widmen dem Einzelnen zu wenig Zeit. Kontrolle und Bezahlung sind ebenfalls oft nicht ausreichend. Auch die ehrenamtlichen Betreuer sind teilweise mit ihrer Aufgabe überfordert. Eine ungenügende Versorgung sowie finanzielle Verluste können die Folgen sein. So notwendig und wichtig die Unterstützung durch einen Betreuer ist, so ist sie doch leider häufig nicht professionell genug.

Die Kosten Ihrer Betreuung tragen Sie. Nur falls Sie mittellos sind, bezahlt der Staat. Angehörige als ehrenamtliche Betreuer erhalten keine Vergütung. Sie bekommen lediglich eine geringe Aufwandspauschale (z. Zt. 323,00 € im Jahr). Berufsbetreuer erhalten eine Pauschalvergütung. Diese liegt zwischen 54,00 € und 374,00 € im Monat, egal wie viel der Betreuer leistet.

Die beste Vorsorge ist eine persönliche Vorsorgeregelung einschließlich einer Vorsorgevollmacht. Ein Vorsorge Anwalt kann speziell auf Sie zugeschnittene individuelle und juristisch einwandfreie Vorsorgeregelungen entwerfen. Falls Sie niemanden kennen, den Sie bevollmächtigen wollen oder Ihrem Bevollmächtigten einen Spezialisten zur Seite stellen möchten, kann diese Aufgaben auch ein Vorsorge Anwalt übernehmen. Sollten Sie eine rechtliche Betreuung für spätere Zeiten wünschen, können Sie eine Betreuungsverfügung verfassen. Dort legen Sie fest, wen Sie als Betreuer einsetzen wollen und wen Sie ablehnen. Außerdem können Sie bestimmte Anliegen schriftlich festhalten, z. B. ob Sie im Pflegefall in ein bestimmtes Heim oder zuhause bleiben wollen.

  • WAS SOLLTEN ANGEHÖRIGE BEACHTEN

    Falls Sie einen zu betreuenden Menschen kennen, lassen Sie sich am besten individuell von einem VorsorgeAnwalt beraten. Er kann Ihnen dabei helfen zu entscheiden, ob es sinnvoller ist, ein Betreuungsverfahren einzuleiten oder Vorsorgeregelungen zu verfassen. Selbst wenn schon ein Betreuungsverfahren läuft, ist es ratsam, sich vertreten zu lassen. Sie können als Angehöriger vieles im Verfahren beeinflussen. Auch wenn ein Angehöriger bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt hat und Sie irgendeinen Zweifel an Redlichkeit oder Kompetenz des Bevollmächtigten haben, sollten Sie sich juristisch unterstützen lassen. Wir können dann z. B. eine Kontrollbetreuung beim Gericht beantragen.