ALLEINSTEHENDE

Von der Erstellung bis zur Durchsetzung Ihrer Vorsorge- und Patientenverfügungen

Menschen ohne Angehörige stehen vor der Frage, wer sich im Notfall um ihre Angelegenheiten kümmert. Wir sind für Sie da, um Fremdbestimmung zu verhindern. Sie legen Wert auf ein selbstbestimmtes Leben. Was aber geschieht, wenn man z. B. durch einen Unfall nicht mehr in der Lage ist, ohne Hilfe den Alltag zu organisieren? 

Ohne Vorsorgeregelung wird das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestimmen, der sich um Ihr Hab und Gut, Ihre Gesundheit und einen Heimplatz kümmern soll. Kein Betreuer wird in der Lage sein, sich nach Ihren Vorstellungen zu richten, wenn Sie diese nicht mehr äußern können, z. B. nach einem Schlaganfall. 

Zum Schutz vor Bevormundung gibt es eine Alternative: Sie beauftragen einen Vorsorgeanwalt, der als Bevollmächtigter im Notfall für Sie da ist. Um optimal für Sie sorgen zu können, lernen wir uns in guten Tagen persönlich kennen. Wir sprechen ausführlich über Ihre Lebenssituation und darüber, was passieren soll, wenn Sie nicht mehr handeln können.

Ihre Wünsche und Vorgaben werden genau dokumentiert und bei uns hinterlegt. Damit sind wir z. B. in der Lage:

  • Freunde und Verwandte zu informieren, wenn Sie im Krankenhaus sind,
  • Ärzten und Pflegepersonal zu sagen, welche Behandlung Sie wünschen – und welche nicht,
  • für Sie eine Haushaltshilfe oder einen Pflegedienst zu engagieren – und zu kontrollieren,
  • bei Krankenkassen und Sozialversicherungen Ihre Ansprüche durchzusetzen, und

  • Ihr Vermögen nach Ihren Vorgaben zu verwalten.